Geplante Änderungen im Telemediengesetz (TMG) sollen Datenschutz im Internet verbessern

Der Bundesrat hat am 17.06.2011 einen Antrag zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) in den Bundestag mit dem Ziel eingebracht, den Datenschutz im Internet zu verbessern und die Rechte der Nutzer zu stärken. Bezogen auf die weit verbreitete Nutzung von Telemediendiensten wie Online-Netzwerken und Internetforen bedarf es aus der Sicht des Bundesrats einer Nachbesserung im TMG. Der Schutz privater Daten von Nutzern wird durch die Internetdienstleister häufig vernachlässigt, da konkrete datenschutzrechtliche Vorgaben für Internetdienste fehlen oder unzureichend sind.

Regelungen zum Datenschutz im TMG sind unzureichend
Der Bundesrat kritisiert, dass Internetdienstleister zu wenig Transparenz in Bezug auf die Erhebung und den Umgang mit den personenbezogenen Daten ihrer Nutzer schaffen. Laut §13 Abs. 1 TMG sind Internetdienstleister verpflichtet, ihre Nutzer „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten“ in allgemein verständlicher Form zu unterrichten sowie darüber aufzuklären, wenn die Datenverarbeitung in nicht der EU zugehörigen Staaten stattfindet.

Laut Bundesrat greift diese datenschutzrechtliche Regelung zu kurz: Da nicht vorgeschrieben ist in welcher Form die Unterrichtung der Internetnutzer zu erfolgen hat, werden diese Informationen in der Regel in den Nutzungsbedingungen aufgelistet, deren Kenntnisnahme häufig die engagierte Suche des Nutzers auf der Webseite voraussetzt. Weitere Kritikpunkte des Bundesrats sind, dass die Nutzer unzureichend darüber aufgeklärt werden, dass mit der Preisgabe von persönlichen Daten Risiken verbunden sind, die zur Beeinträchtigung der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte führen können. Problematisch ist außerdem, dass Internetdienstleister ihren Nutzern oftmals nicht die Möglichkeit einräumen, ihre Nutzerkonten und die hinterlegten persönlichen Daten zu löschen.

Geplante Änderungen im TMG stärken die Rechte der Nutzer von Internetdienstleistungen
Mit der vom Bundesrat initiierten Gesetzesänderung werden die Informationspflichten von Internetunternehmen gegenüber ihren Nutzern ausgeweitet.
Für die Anbieter von Telemediendiensten mit nutzergenerierten Inhalten werden zusätzliche Pflichten aufgeführt, die im neu aufgenommenen §13a beschrieben werden.
Der Gesetzentwurf sieht folgende Pflichten für Anbieter von Internetdiensten vor:

  • Nutzer sollen jederzeit – auch ohne technisches Hintergrundwissen – die Möglichkeiten haben, die notwendigen datenschutzrechtlichen Informationen zu erhalten.
  • Die Nutzer sind über mögliche Risiken aufzuklären, die mit der Preisgabe ihrer personenbezogenen Daten verbunden sind.
  • Den Nutzern ist das Recht einzuräumen, ihre veröffentlichten persönlichen Daten löschen oder sperren zu lassen.
  • Das Speichern von Informationen auf den Nutzerendgeräten bzw. der Abruf derselben ist verboten, es sei denn, der Nutzer hat zuvor seine ausdrückliche Einwilligung erteilt.

Zu den erweiterten Pflichten für Anbieter von sozialen Netzwerken, Online-Foren etc. zählen bspw.:

  • Bei der Neuanmeldung eines Nutzers ist die höchste Sicherheitsstufe gemäß dem Stand der Technik als Voreinstellung zu hinterlegen.
  • Der Diensteanbieter hat per Voreinstellung sicherzustellen, dass das Auffinden und Auslesen von Daten mittels externer Suchmaschinen verhindert wird.

Der durch das Land Hessen initiierte Vorstoß, durch Änderungen im TMG eine Verbesserung des Datenschutzes im Bereich der Internetdienstleistungen zu erwirken, wurde vom Bundesrat verhandelt und in Form eines Gesetzentwurfs zur Entscheidung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf außerdem der Bundesregierung zugestellt, die nun gefordert ist, ihre Stellungnahme dem Bundestag innerhalb von 6 Wochen zuzuleiten.

Quellen:
Pressemitteilung des Bundesrates: „Länder wollen mehr Datenschutz im Internet“