Fristlose Kündigung für Systemadministratoren bei unerlaubtem E-Mail-Zugriff
Das Landesarbeitsgericht München hat mit Urteil vom 08.07.2009 die vorinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts München bestätigt. Demnach ist eine fristlose Kündigung – ohne vorherige Abmahnung – für Systemadministratoren, die unerlaubt auf geschäftliche E-Mails aus Postfächern anderer Benutzer zugreifen, gerechtfertigt. Die unerlaubte Einsichtnahme stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten dar.
Weitere Informationen zum Urteil Az. 11 Sa 54/09 siehe Heise.