EU-US Privacy Shield: Kommission hat trotz deutlicher Kritik kaum Bedenken

Die EU-Kommission hat in der zweiten Oktoberhälfte ihren ersten Prüfbericht zum Stand der Umsetzung der Datenschutz-Vereinbarung mit den USA, der sog. EU-US Privacy Shield, vorlegt. Trotz erheblicher Mängel hat die Kommission bei der Prüfung des Datenschutzschildes kaum Bedenken.

Zu der Vereinbarung, die Europäern garantieren soll, dass bei der Weiterleitung ihrer Daten in die USA ähnliche Standards wie hierzulande gelten, sagte die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung Věra Jourová:
„Unsere erste Überprüfung zeigt, dass der Datenschutzschild gut funktioniert, seine Handhabung aber noch verbessert werden kann. Der Datenschutzschild ist kein Papiertiger, sondern eine lebendige Vereinbarung. Sowohl die EU als auch die USA müssen diese aktiv begleiten, um unsere hohen Datenschutzstandards aufrecht zu erhalten.“
Etwa 2400 Unternehmen nutzen das Datenschutzschild

Das von der EU-Kommission mit US-Regierungsvertretern ausgehandelte Übereinkommen war nötig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof im Oktober 2015 das bis dahin angewendete Safe-Harbor-Abkommen für ungültig erklärt hatte.

Bei Unternehmen, die sich zur Einhaltung der im Abkommen festgelegten Prinzipien bekennen und ihre Praxis entsprechend überprüfen lassen, wird ein angemessenes Datenschutzniveau angenommen. Inzwischen nutzen den Rechtsrahmen etwa 2400 Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks für ihren Datenaustausch.

Von Beginn an Kritik am Privacy-Shield

Das EU-US-Datenschutzschild wird seit seines Inkfrafttretens teils heftig kritisiert. Alexander Sander, Hauptgeschäftsführer Digitale Gesellschaft e.V., kommentierte das Abkommen via Netzpolitik.org wie folgt:

„Die EU hat es versäumt, eine rechtmäßige, vertrauenswürdige und wirksame Grundlage für transatlantische Datenflüsse auf den Weg zu bringen. Das Privacy Shield genügt den Vorgaben der Safe-Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keineswegs. Noch immer können die Geheimdienste der USA massenhaft und faktisch unkontrolliert auf personenbezogenen Daten der Europäerinnen und Europäer zugreifen und diese speichern und verarbeiten. Zudem hat man versäumt, einen ausreichenden Rechtsschutz für die europäischen Bürgerinnen und Bürger zu implementieren. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch diese Vereinbarung vom EuGH zu Fall gebracht wird.“

Seitdem hat sich die Situation nicht verbessert, meinen Experten. So hat sich an einem Hauptkritikpunkt bis heute nicht viel getan. Nach wie vor ist der von US-Vertretern versprochene Posten eines Ombudsmanns, der Beschwerden europäischer Bürger behandeln soll, nur vorübergehend besetzt.

Abzuwarten bleibt, wie sich die europäischen Datenschutzbehörden zu dem Privacy-Shield äußern werden. Auch sie hatten laut Netzpolitik.org deutliche Kritik an dem Abkommen geäußert. Ein eigener Bericht der sog. Artikel-29-Datenschutzgruppe soll Ende November veröffentlicht werden. (fl)

Quellen:

Netzpolitik.org vom 18.10.2017: Erste jährliche Prüfung: EU-Kommission winkt Privacy Shield durch

Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 18.10.2017: EU-US-Datenschutzschild: Kommission zieht gemischte Bilanz