EU-Parlament verabschiedet Entwurf der E-Privacy-Verordnung

Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament den Entwurf für eine E-Privacy-Verordnung verabschiedet. Damit wurde die Grundlage geschaffen für die Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten.

Konservative Abgeordnete überstimmt
Die Abgeordneten entschieden sich für den Ansatz der sozialdemokratisch-links-grünen Fraktionen, der auf einen starken Datenschutz abzielt und auch von der EU-Kommission sowie von Verbraucherschutzverbänden befürwortet wird. Die Konservativen und Christdemokraten konnten sich mit ihrem Entwurf nicht durchsetzen.

Jan Philipp Albrecht, innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im EU-Parlament, begrüßte das starke Mandat für Datenschutz und Privatsphäre bei der Kommunikation über Telefon, SMS und Dienste wie WhatsApp.

In seiner Pressemitteilung heißt es dazu:

„Das Europäische Parlament besteht bei der Vereinheitlichung des Kommunikations-Datenschutzes klar auf starken Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im Netz. Die Abgeordneten fordern im Mandat für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten hohe Standards für Datenschutz, Vertraulichkeit und Privatsphäre bei Telefonie und Internetnutzung. Sie vereinheitlichen die bislang geltenden Regeln für den gesamten EU-Markt und weiten sie auf internetbasierte Kommunikationsdienste wie WhatsApp und Skype aus. Grundsatz bleibt, dass Unternehmen die Kommunikationsdaten ihrer Nutzerinnen und Nutzer grundsätzlich nicht ohne deren Einwilligung zu anderen Zwecken verwenden oder weitergeben dürfen.“

Vertreter der digitalen Wirtschaft äußerten sich dagegen enttäuscht. Sie befürchten, dass eine überregulierte EU-Wirtschaft den globalen Anschluss verliert.

Die Verordnung soll die neue, ab Mai 2018 gültige EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergänzen. Während die DSGVO allgemein die personenbezogenen Daten der Verbraucher und Internetnutzer in der EU schützt, soll sich die E-Privacy-Verordnung auf die Telekommunikationsdaten konzentrieren, die als besonders sensibel gelten und auch bisher schon durch die E-Privacy-Richtlinie geschützt sind. Die Richtlinie wird aber von Land zu Land anders umgesetzt. Die E-Privacy-Verordnung wird alle Regelungen, die auf Grundlage der E-Privacy-Richtlinie ergangen sind, verdrängen und zusätzlich neue Regelungen für das Online- und Direktmarketing mitbringen.

Hohes Schutzniveau
Zusätzlich werden nun internetbasierte Kommunikationsdienste wie WhatsApp und Skype einbezogen. Für sie soll dasselbe hohe Schutzniveau wie für Telefonanbieter gelten. Daten über das Nutzerverhalten, die personalisierte Werbung ermöglichen, dürfen an Dritte, also Firmen wie z.B. Google Analytics, nur weitergegeben werden, wenn die Kunden ausdrücklich zustimmen. Industrievertreter hatten laut SZ.de gefordert, dass es ausreichen müsse, wenn die Anbieter ein „legitimes Interesse“ geltend machten.

Privacy-by-Default und Recht auf Verschlüsselung
Geht es nach dem Willen des EU-Parlaments, so sollen Privacy-by-Default-Einstellungen (datenschutzfreundliche Grundeinstellung von Internet-Browsern) Standard in der Software für elektronische Kommunikation werden. Die Nutzer sollen selbst entscheiden können, ob sie dem „Tracking“, also dem Nachverfolgen ihres Verhaltens im Netz, zustimmen.

Auch soll das Recht auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Daten wo nötig verpflichtend werden, ohne den Behörden eine Hintertür für Ermittlungszwecke oder Ähnliches (sog. Backdoors) zu öffnen. (fl)

Quellen:

SZ.de vom 26.10.2017: EU-Parlament stimmt für starken Datenschutz

Heise online vom 26.10.2017: Scharfe E-Privacy-Verordnung verabschiedet: Mehr Datenschutz, klares Nein zu Hintertüren

netzpolitik.org vom 26.10.2017: ePrivacy: Wichtiger Etappensieg für Nutzerrechte im EU-Parlament