17.März 2025 | Tanja | Thema: Datenschutz

Von der Theorie zur Praxis: DSGVO-Löschrecht im europaweiten Check

Schlagwörter: Datenschutz | DSGVO | EU-Richtlinie

Datenschutzprüfung ist mehr als eine Formalität – sie schützt europäisches Grundrecht! Im Mittelpunkt steht das Recht auf Löschung, auch als „Recht auf Vergessenwerden“ bekannt. Eine gründliche Datenschutzprüfung zeigt, ob Menschen ihre digitalen Spuren wirklich kontrollieren und deren Entfernung durchsetzen können. Doch wie zuverlässig funktioniert die Datenschutzprüfung in der Praxis?

Genau das untersucht der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) im Jahr 2025 mit einer groß angelegten Prüfung. Im Rahmen seines Coordinated Enforcement Framework (CEF) hat der EDSA am 5. März 2025 eine europaweite Untersuchung gestartet, um herauszufinden, wie effektiv das Recht auf Löschung gewährleistet wird.

32 Datenschutzaufsichtsbehörden aus ganz Europa arbeiten zusammen, darunter mehrere deutsche Landesdatenschutzbehörden sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Sie setzen den Fokus bewusst auf das Recht auf Löschung, denn Datenschutzbehörden erhalten jedes Jahr zahlreiche Beschwerden und Anfragen zu genau diesem Thema. Auf Vorschlag des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg legten sie das Löschrecht als Schwerpunkt der vierten koordinierten Aktion des CEF fest.
Das Recht auf Löschung darf keine leere Versprechung bleiben – es muss konsequent durchgesetzt werden!

Confidential Document Shredding - Ensuring Data Security and Privacy. Quelle: umlimphoto

Warum ist das Recht auf Löschung so wichtig?

Das Recht auf Löschung spielt eine zentrale Rolle in der Art.17 DSGVO und gibt betroffenen Personen die Möglichkeit, die Verarbeitung ihrer Daten durch Verantwortliche zu stoppen.

Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und 2025 Vorsitzende der Datenschutzkonferenz, betont die Bedeutung der Prüfung:

„Das Recht auf Löschung ist ein zentraler Pfeiler des Datenschutzes, da es Personen die Möglichkeit in die Hand gibt, die weitere Verarbeitung ihrer Daten beim Verantwortlichen tatsächlich zu beenden. Mit der koordinierten Prüfung nehmen die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden in den Blick, wie gut das wichtige Recht auf Löschung in der Praxis umgesetzt wird und wo es noch hakt.“

Wie erfolgt die Prüfung?

Die koordinierte Prüfung setzt auf einen europaweit abgestimmten Fragebogen, um die Umsetzung des Rechts auf Löschung zu analysieren. Verantwortliche Unternehmen und Organisationen beantworten gezielte Fragen, die zeigen, wie sie dieses Recht umsetzen und wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Die Datenschutzaufsichtsbehörden aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz nehmen aktiv an der Untersuchung teil.

Ihr Ziel: Bewährte Verfahrensabläufe identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen entwickeln, damit das Recht auf Löschung konsequenter eingehalten wird.

Ausblick: Veröffentlichung der Ergebnisse

Nach Abschluss der Prüfung werden die Ergebnisse innerhalb des EDSA analysiert und in einem Bericht veröffentlicht. Diese Initiative soll zeigen, wie gut das Recht auf Löschung in Europa umgesetzt wird und wo noch Handlungsbedarf besteht. Unternehmen und Organisationen sollten diese Prüfung als Ansporn nehmen, ihre Verfahren zur Datenlöschung zu überprüfen und zu verbessern, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden und das Vertrauen der betroffenen Personen zu stärken.

 

Weiterführende Informationen & Hinweise:

procado BLOGt: Recht auf Löschung | Unser Blogbeitrag zum Thema Löschen im Datenschutzrecht – Teil 1

Pressemitteilung DSK Januar 2025 | Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder; 30.01.2025