04.Januar 2022 | Team Datenschutz | Thema: Datenschutz

Datenschutz Jahresrückblick 2021 – Teil 2

Schlagwörter: Jahresrückblick

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Nach einer kleinen „Verschnaufpause“ im Frühjahr ging es im Juni dann heiß her. Zuerst informierten einige Aufsichtsbehörden in einer Pressemitteilung über die Durchführung einer koordinierten, länderübergreifenden Prüfaktion im Hinblick auf die Umsetzung des Schrems II-Urteils. Dazu wurden Fragebögen veröffentlicht, die an ausgewählte Unternehmen zur Prüfung verschickt werden sollten. Aufgrund der hohen Relevanz dieses Themas informierten wir Euch zeitnah außerhalb des Infobriefs über die zu treffenden Maßnahmen und Vorbereitungen.

Nur wenige Tage später veröffentlichte die EU-Kommission dann die schon länger erwarteten neuen Standardvertragsklauseln für den internationalen Datentransfer, die die vorherigen Klauseln ablösten. Die alten Klauseln konnten noch bis zum 27.09.2021 abgeschlossen werden. Von nun an müssen für neue Verträge in jedem Fall die neuen Klauseln genutzt werden. Altverträge müssen ebenfalls bis zum 27.12.2022 auf die neuen Klauseln aktualisiert werden. Dieses Thema wird uns also auch im neuen Jahr weiter begleiten.

Apropos Datenübermittlungen in Drittländer – der Europäische Datenschutzausschuss veröffentlichte am 18. Juni eine aktualisierte Version der im vergangenen Jahr erstmals erschienen Empfehlungen zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen bei dem Transfer von personenbezogenen Daten in Drittländer. Eingearbeitet wurde in dieser neuen Version unter anderem das zahlreiche Feedback von Verbänden und Privatpersonen im Rahmen der öffentlichen Konsultation.

Die Aufsichtsbehörden veröffentlichten zudem – ebenfalls im Juni – die Ergebnisse von Webseiten-Prüfungen, bezogen auf die dort eingeholten Einwilligungen. Insgesamt wurden 49 Webseiten geprüft; die Ergebnisse waren (wie zu erwarten) erschreckend schlecht.

Auch die DSK veröffentlichte im Juni eine wichtige Orientierungshilfe zur Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen bei dem Versand personenbezogener Daten per E-Mail. Insbesondere Stellen, die regelmäßig mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten zu tun haben, sollten sich diese Orientierungshilfe zu Herzen nehmen.

Zu guter Letzt hielt uns auch das Thema Brexit im Juni weiter auf Trab. Denn die Frist für die oben beschriebenen Übergangsregelungen sollte zum 30.06. auslaufen. Wie immer bei diesem Thema einigte man sich kurz vor knapp – und zwar am 27.06. ohne jegliche Vorankündigung und entgegen einiger Expertenmeinungen doch noch auf einen Angemessenheitsbeschluss gem. Art. 45 DSGVO für die Datentransfers in das United Kingdom. Dieser steht zwar auf sehr wackeligen Beinen, hat in diesem Sommer aber trotzdem für ein klein wenig Entspannung gesorgt. Unternehmen, die regelmäßig Daten in das United Kingdom übertragen, sollten sich allerdings auch im nächsten Jahr stetig über Veränderungen informieren und auf möglicherweise kurzfristige Änderungen vorbereiten.

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