Bundestag wird am 3. Juli 2009 über das neue Datenschutzgesetz entscheiden

Nach langem Hin und Her einigte sich der Innenausschuss am 1.7.2009 auf einen Kompromiss zur Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Am Freitag, den 3.7.2009, wird der Deutsche Bundestag über das neue Datenschutzrecht entscheiden. Nach dem Beschluss im Parlament und der Verabschiedung durch den Bundesrat wird es dann voraussichtlich zum 1. September in Kraft treten.

Die Gesetzesänderung legt fest, unter welchen Bedingungen Daten

– für eigene Geschäftszwecke
– zum Zwecke der Übermittlung und
– für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung

erhoben und gespeichert werden können.

Weiterhin ist die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses definiert.

Der Beschluss sieht vor, dass listenmäßig erfasste Daten wie Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel weiterhin – auch ohne Zustimmung – weitergegeben werden dürfen. Jedoch sollen die Daten über 2 Jahre dokumentiert werden. Somit kann dem Betroffenen eine Aussage über die Herkunft der Daten gegeben werden. Gegen die Nutzung und Weitergabe von Daten besteht ein Widerspruchsrecht.

Wesentliche Änderungen sind außerdem:
– erhöhte Dokumentations- und Überwachungspflichten des Auftraggebers bei der Verarbeitung von Daten durch Dritte,
– ohne Einschränkung gestattete Eigenwerbung mit eigenen Kundendaten,
– verbesserte Datensicherheit durch Vorschriften zur Verschlüsselung,
– gestärkte Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten,
– höhere Bußgelder bei Verstößen.

Das ursprünglich geplante Datenschutzaudit ist vorerst gestrichen. Es soll zunächst ein dreijähriges Pilotprojekt durchgeführt werden.

Das Auskunftsrecht der Betroffenen sowie die Bußgeldbewehrungen sollen vom 1.4.2010 an gelten. Die Neuregelung des Listenprivilegs enthält eine Übergangsregelung bis 2012.

Quelle:
http://www.heise.de/ct/Datenschutznovelle-in-abgespeckter-Form–/news/meldung/141427