Bundesrat billigt Datenschutz-Anpassungsgesetz (DSAnpUG-EU)

In seiner 957. Sitzung hat der Bundesrat dem neuen Datenschutzgesetz zugestimmt. Zuvor hatte dieser in seiner Sitzung am 10. März 2017 zu dem von der Bundesregierung initiierten Gesetzentwurf umfangreich Stellung genommen. Viele Änderungswünsche des Bundesrates wurden vom Deutschen Bundestag aufgegriffen. Dieser hatte das Gesetz nach einer Expertenanhörung im Innenausschuss überarbeitet und in wesentlichen Kritikpunkten nachgebessert und sodann in seiner Sitzung am 27. April 2017 beschlossen. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, war zum Inkrafttreten des Gesetzes noch die Freigabe durch den Bundesrat erforderlich. Mit der nun erfolgten Zustimmung hat die Länderkammer den Weg frei gemacht für die Reform des deutschen Datenschutzrechts.

Mit dem sogenannten Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU) soll das nationale Datenschutzrecht an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die im Mai 2018 in Kraft treten und EU-weit unmittelbar Gültigkeit erlangen wird, angepasst werden. Zudem soll die europäische Datenschutz-Richtlinie für den Bereich Polizei und Justiz umgesetzt werden. Daneben erfolgen diverse Änderungen im Bundesverfassungsschutzgesetz, im Gesetz über den militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz), im BND-Gesetz, im Sicherheitsüberprüfungsgesetz und im Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel-10-Gesetz).

Damit das Gesetz wirksam werden kann muss es noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. (fl)

Quellen:

957. Sitzung des Bundesrates – Übersicht (TOP 10) und Beschlussdrucksache (PDF)

Heise vom 17.03.2017: Datenschutzaufsicht: Entwurf zum Bundesdatenschutzgesetz teilweise europarechtswidrig

Blog der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells vom 02.03.2017: Bundesrat fordert umfassende Änderungen am geplanten Bundesdatenschutzgesetz