BGH erklärt Freunde-finden-Funktion von Facebook für unzulässig

Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht hat entschieden, dass es sich beim sogenannten „Freundefinder“ von Facebook im Sinne des Wettbewerbsrechts um eine unzulässige Werbung handelt und damit das Urteil des Kammergerichts Berlin bestätigt (AZ: I ZR 65/14). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) hat sich mit diesem Urteil erneut gegen Facebook durchgesetzt. Verhandelt wurde die im Jahr 2010 von Facebook praktizierte Werbestrategie, dass Neu-Mitglieder bei der Registrierung mit der Frage „Sind Deine Freunde schon bei Facebook?“ zur Vernetzung mit eigenen Kontakten eingeladen worden sind. Bei Nutzung der Funktion importierte das Neu-Mitglied sein Adressbuch und gewährte Facebook den Zugriff darauf. Im Ergebnis wurden Einladungs-E-Mails an Facebook-Nutzer aber auch an nicht bei Facebook registrierte Kontakte gesendet. In der Urteilsverkündung sprach der Vorsitzende Richter von einer Täuschung der Facebook-Nutzer, sie hätten anhand der Informationen auf der Webseite nicht erkennen können, dass E-Mails auch an Nicht-Mitglieder versendet werden.

BGH-Urteil grenzt Spielraum für Neu-Mitglieder-Werbung für Online-Netzwerke wie Facebook ein

Die Karlsruher Richter entschieden in ihrem Urteil vom 14.01.16, dass es sich um eine unzulässige belästigende Werbung handelt, wenn Nicht-Mitglieder von Facebook durch Einladungs-E-Mails zur Registrierung aufgefordert werden, ohne dass sie zuvor ausdrücklich in E-Mail-Werbung eingewilligt hätten. Die Richter wiesen auch darauf hin, dass es unerheblich sei, dass die Werbung durch den Facebook-Nutzer initiiert wurde. Sie kamen zu der Einschätzung, dass es sich nicht um private Mitteilungen sondern um Facebook-Werbung handele – unabhängig davon, ob Facebook oder das Facebook-Mitglied als Absender auftrete. Das BGH-Urteil findet Anwendung auf alle Online-Dienste, die Werbung in Form von Einladungs-E-Mails an Nicht-Mitglieder senden.

Facebook passte die Funktion „Freundefinder“ inzwischen an

Facebook teilte in einer ersten Reaktion mit, dass es die Funktion „Freundefinder“ in der kritisierten Form so nicht mehr verwende und Nicht-Mitglieder keine Einladungen mehr erhalten. Man wolle das Urteil, sobald es ausformuliert vorläge, gründlich prüfen, um daraus evtl. Auswirkungen auf die aktuell eingesetzten Dienste ableiten und bewerten zu können. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kündigte an, die derzeit praktizierte Werbeform zur Generierung von Neu-Mitgliedern zu prüfen.

Quellen:

Heise: Bundesgerichtshof: Facebooks „Freundefinder“ ist unzulässiger Spam
Tagesschau: „Freunde finden“ à la Facebook verboten