BayLDA: Muster und Erklärungen für kleine Unternehmen und Vereine

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat hilfreiche Informationen im Hinblick auf die kommende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die damit einhergehende Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) veröffentlicht. Die Informationen beinhalten sowohl detaillierte Anforderungsbeschreibungen, als auch beispielhafte Musterverzeichnisse.

Beschreibungen der wichtigsten Anforderungen der DSGVO
Die bereitgestellten Anforderungsbeschreibungen zeigen die wesentlichen Erfordernisse der DSGVO auf und können einen Verantwortlichen dabei unterstützen, datenschutzkonform zu agieren. Anhand eines Beispielunternehmens wird dort mit Hilfe einer Checkliste geprüft, ob bspw. ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten geführt, oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorgenommen werden muss. Zudem folgt eine Kurzerklärung der Anforderungen mit der Möglichkeit, sich durch Verweise auf andere Kurzpapiere des BayLDA auch detaillierter über die einzelnen Aspekte zu informieren.
Die Anforderungsbeschreibungen behandeln explizit zwölf verschiedene Zielgruppen:

• Vereine
• Kfz-Werkstätten
• Handwerksbetriebe
• Steuerberater
• Arztpraxen
• WEG-Verwaltungen
• Produktionsbetriebe
• Genossenschaftsbanken
• Online-Shops
• Bäckereien
• Beherbergungsbetriebe
• Einzelhändler

Muster für Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten
Neben den Anforderungsbeschreibungen stellt das BayLDA außerdem Musterverzeichnisse zur Verfügung, in denen typische Verarbeitungstätigkeiten inklusive der wichtigsten Inhalte (u.a. die Zwecke der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen und Löschfristen) aufgeführt und beschrieben sind. Diese Muster dienen sowohl als Formatvorlage, als auch als inhaltlicher Anknüpfungspunkt für das vollständige Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Für folgende Unternehmenskategorien steht ein Musterverzeichnis zur Verfügung:

• Vereine
• Kfz-Werkstätten
• Handwerksbetriebe
• Arztpraxen
• WEG-Verwaltungen
• Beherbergungsbetriebe
• Einzelhändler

Für wen sind die Informationen hilfreich?
Für Unternehmen und Vereine, die sich bisher noch nicht um die Erstellung eines Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gekümmert haben, oder die gar nicht wissen, ob sie überhaupt von der Pflicht der Erstellung betroffen sind, stellen die Hilfen des BayLDA einen sinnvollen Ausgangspunkt dar. Für alle anderen bietet der Blick in die Muster vor allem die Möglichkeit, bereits erstelle Verzeichnisse zu überprüfen, eventuelle Lücken aufzudecken und diese schnellstmöglich zu bearbeiten. (ll)

Quelle:
Webseite BayLDA vom 28.03.2018: Handreichungen für kleine Unternehmen und Vereine