Deutsche Automobilindustrie und Datenschutz-Aufsichtsbehörden einigen sich auf Datenschutzgrundsätze – Kfz-Daten können personenbezogen sein

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) und die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder haben eine gemeinsame Erklärung zum Umgang mit Daten, die in Verbindung mit einem Fahrzeug anfallen, abgegeben. Einer der wichtigsten darin enthaltenen Punkte ist, dass alle Daten, die in einem Fahrzeug anfallen und mit einem Kfz-Kennzeichen oder einer Fahrzeug-Identifikationsnummer in Verbindung stehen, als personenbezogene Daten gelten. Ein Konsens konnte dahingehend erzielt werden, dass nun – entgegen früherer Ansichten des VDA – auch
technische Daten datenschutzrelevant sein können und somit dem Datenschutzrecht unterliegen. Weiterhin verpflichtet die Erklärung Fahrzeug-Hersteller von sogenannten Online-Autos, auf die Datenverarbeitung der anfallenden Daten als verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG Einfluss zu nehmen. Bei „Offline-Autos“ sind hier die Werkstätten in der Pflicht.

Gemeinsame Erklärung zum Datenschutz im Auto von VDA und Datenschutzbehörden veröffentlicht
Des Weiteren wird vom Datenschutzziel der Intervenierbarkeit abgeleitet, dass Fahrzeughalter berechtigt sind, jederzeit zu erfragen, welche personenbezogenen Daten vom Fahrzeughersteller erhoben und gespeichert werden. Die Auskunft  muss unentgeltlich erfolgen. Zudem soll der Fahrzeughalter selbst über die Verarbeitung der Daten bestimmen dürfen.
Dies soll ermöglicht werden, indem der aktuelle Vernetzungsstatus eines Wagens dem Fahrer durch vereinheitlichte Symbole angezeigt wird. Der Nutzer soll außerdem die Möglichkeit haben, diesen Status jederzeit an- oder auszuschalten. Das Löschen oder Ändern von selbst eingegeben Daten wie z.B. Kontakten soll der Kontrolle des Fahrzeughalters unterliegen. Lediglich Daten, die für Garantie, Gewährleistungen, Produkthaftung oder Fahrzeugsicherheit relevant sind, sollen nur eingeschränkt löschbar sein.
Datenschutzexperte Thilo Weichert weist darauf hin, dass die erwähnten Daten aktuell bereits in hohem Maße von Herstellern erfasst würden, ohne dass es hierfür eine rechtliche Grundlage gebe. Weichert hatte vor circa zwei Jahren die Debatte zum Datenschutz im Auto ausgelöst und weist zudem darauf hin, dass die Transparenz-Rechte der Betroffenen weiter reichen als von der veröffentlichten Erklärung vorgesehen. Er warnt davor, die Erklärung nicht dazu zu nutzen, „gesetzlich bestehende Rechte auszuhebeln“.

Quellen:

Heise: Autoindustrie und Datenschützer: Kfz-Daten unterliegen dem Datenschutz