Berliner Datenschutzbeauftragter kündigt Strategiewechsel in der Bekämpfung von Datenschutzverstößen an

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix möchte beim Datenschutz härter durchgreifen. Auch bei kleineren Firmen, so die Aussage des Berliner Datenschutzbeauftragten, wird bei Datenschutzverstößen schneller ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dies wird durch den Einsatz mehrerer Fahnder möglich. Die Behörde plant bei allen Unternehmen eine schnellere Bußgeldverhängung, wenn der Datenschutz nicht ausreichend beachtet wird. Im Haushaltsjahr 2010/ 11 wurde der Behörde ein höheres Budget für Personal zugestanden, um Datenschutzverstößen besser nachzugehen. Es drohen nun für verurteilte Datensünder höhere Zwangsgelder, welche durch die jeweilige Aufsichtsbehörde verhangen werden. Mit der Gesetzesnovellierung im September 2009 wurde nicht nur das Bundesdatenschutzgesetz um 12 Tatbestände erweitert, sondern auch der Bußgeldrahmen bei Tatbeständen erhöht.
Im Jahresbericht 2009 kritisierte Dr. Alexander Dix bereits die Amtsgerichte für deren gängige Praxis im Umgang mit Datensündern und regte an, Richter besser zu schulen. Des Weiteren empfahl der Berliner Datenschutzbeauftragte, einen eigenen Bereich für datenschutzrechtliche Ordnungswidrigkeiten am Amtsgericht zu errichten. Unternehmen können einen datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten auf technischer und organisatorischer Ebene herbeiführen und Bußgeldtatbestände durch die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vermeiden.