Bundesverfassungsgericht kippt die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Die europäische Richtlinie 2006/24/EG vom 15. März 2006 zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten durch Telefongesellschaften und Internet-Provider wurde am 02. März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für gesetzeswidrig erklärt.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass bei der bisherigen Praxis der Vorratsdatenspeicherung keine ausreichenden Datensicherheitsmaßnahmen vorgesehen wurden und dass die Hürden für den Abruf der Daten durch die Sicherheitsbehörden viel zu niedrig sind.
Laut Urteil sind deutsche Telekommunikationsanbieter somit zur sofortigen Löschung der bis dahin gespeicherten Daten verpflichtet.
Das höchste deutsche Gericht entschied damit aufgrund der mit fast 35.000 Unterzeichnern bisher größten Massenklage in Karlsruhe.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schar fordert nun eine sofortige Löschung der gespeicherten Verkehrsdaten bei Telekommunikationsunternehmen, da nun durch Urteilsverkündung der Rechtsgrund weggefallen sei. Die Bundesnetzagentur ist nun aufgefordert, auf die unverzügliche Löschung des Datenbestandes hinzuwirken. Die Behörde selbst werde bei stichprobenartigen Kontrollen die Löschung von Kontrolldaten prüfen. Eine flächendeckende Kontrolle sämtlicher Unternehmen ist aufgrund deren Anzahl nicht möglich.

Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung