Bundeskartellamt droht Facebook mit Sanktionen

Die vorläufige Einschätzung des Bundeskartellamts spart nicht mit deutlichen Worten. Facebook sei auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend, heißt es in der Pressemitteilung zum Facebook-Verfahren.

Weiter ist die Behörde der Ansicht, dass Facebook missbräuchlich handelt, indem das Unternehmen die Nutzung des sozialen Netzwerks davon abhängig macht, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln und mit dem Facebook-Konto zusammenführen zu dürfen. Zu diesen Drittseiten gehören zum einen konzerneigene Dienste wie WhatsApp oder Instagram. Aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen kann, sammeln fleißig Daten für das Netzwerk.

„Sammelwut“ Nutzern oft nicht bewusst
Dass Facebook auch außerhalb des sozialen Netzwerks massiv Daten sammelt und mit dem Facebook-Konto zusammenführt, ist vielen Nutzern gar nicht bewusst. Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, fließen mithilfe von Schnittstellen selbst dann Daten an Facebook und werden dort gesammelt und verwertet, wenn man andere Internetseiten besucht. Dies geschehe sogar schon dann, wenn man z.B. einen „Gefällt Mir-Button“ gar nicht nutzt, aber eine entsprechende Seite aufgerufen hat, in die ein solcher Button eingebettet ist. „Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Datensammlung verstößt gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen.“, kritisiert Mundt.

Keine wirksame Einwilligung
Nach der vorläufigen Bewertung des Bundeskartellamts sind die Nutzungsbedingungen von Facebook in diesem Punkt nicht angemessen und verstoßen zu Lasten der Nutzer gegen den Datenschutz. Angesichts der marktbeherrschenden Position des Unternehmens könne auch nicht von einer wirksamen Einwilligung der Nutzer zu dieser Form der Datensammlung und Weiterverarbeitung ausgegangen werden.

Drittquellen im Fokus
Das Bundeskartellamt konzentriert sich bei diesem Facebook-Verfahren zunächst auf die Sammlung und Verwendung von Nutzerdaten aus Drittquellen. Das Verfahren bezieht sich jedoch nicht auf die Datensammlung und -verwendung auf Facebook selbst. Ausdrücklich offengelassen wird in der Analyse aber, ob auch auf der Plattform selbst Datenschutzverstöße und ein Missbrauch von Marktbeherrschung vorliegen oder nicht.

Bei der Nutzung anderer Dienste außerhalb von Facebook können die Nutzer laut Bundeskartellamt jedenfalls nicht damit rechnen, dass anfallende Daten in diesem Ausmaß dem Facebook-Konto hinzugefügt werden. So fließen Daten von Webseiten und Apps schon mit deren Aufruf bzw. Installation an Facebook, wenn sie eine der Schnittstellen eingebunden haben. Solche Schnittstellen sind millionenfach auf deutschen Webseiten und in Apps verbreitet. Die Behörde fordert deshalb mehr Steuerungsmöglichkeiten für die Verbraucher, um die Datensammlung wirksam zu begrenzen.

Facebook muss reagieren
In einem Interview mit der Rheinischen Post hat Mundt bereits angedeutet, worauf sich Facebook einstellen muss. Das soziale Netzwerk müsse sich an die Regeln und Gesetze halten. Das Kartellrecht verbiete es, dass ein Unternehmen seine Marktmacht missbräuchlich ausnutzt. „Nun werden wir sehen, wie Facebook auf unsere Kritik reagiert. Dann entscheiden wir, was zu tun ist. Vielleicht schlägt Facebook Lösungen vor und verpflichtet sich zu einer anderen Praxis. Oder vielleicht müssen wir am Ende das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer hierfür verbieten.“, so Mundt weiter. Eine abschließende Entscheidung hat das Amt laut Pressemitteilung für den Frühsommer 2018 ankündigt.

Für weitere Informationen zu dem Facebook-Verfahren hat das Kartellamt ein Hintergrundpapier zusammengestellt, das Sie hier als PDF abrufen können. (fl)

Quellen:

Netzpolitik.org vom 02.01.2018: Bundeskartellamt an Facebook: Wir können mehr als nur Briefe verschicken

RP Online vom 02.01.2018: Präsident des Bundeskartellamts: „Gegen Facebook können wir vorgehen“

Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 19.12.2017: Vorläufige Einschätzung im Facebook-Verfahren: Das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen außerhalb der Facebook Website ist missbräuchlich