Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit übt Kritik am ratifizierten SWIFT-Abkommen
Der seit 1. August 2010 in Kraft getretene SWIFT-Vertrag zur Weitergabe von Banktransferdaten zwischen den USA und der EU wird von Herrn Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kritisiert.
Die USA fordern zu umfangreiche sensible Banktransferdaten, welche an US-Behörden weitergegeben werden, um terroristische Aktivitäten zu lokalisieren. Es ist weder der Umfang noch die Übermittlung der Daten sauber abgrenzt. Somit geraten auch unschuldige Personen in das Visier der US-Fahnder, die keinerlei terroristische Aktivitäten ausüben oder planen. Die fünfjährige Speicherdauer von Banktransferdaten ist unverhältnismäßig und die zukünftigen Datenschutzkontrollen, welche Europol durchführt, lückenhaft. Für „pikant“ hält es Herr Peter Schaar, dass die Behörde Europol mit gewonnenen Erkenntnissen aus dem Datenbestand der US-Behörden versorgt wird.
Das Abkommen erlaubt zwar zukünftige Datenschutzkontrollen durch ernannte Prüfer der Europäischen Kommission. Diese Prüfer haben aber nur eingeschränkte Kontroll- und Zugriffsrechte hinsichtlich der Einsichtnahme und Prüfung der Verfahren zur Überwachung von europäischen Banktransferdaten. Der Betroffene wie auch der Datenschutzbeauftragte des Heimatlandes des Betroffenen haben bei Auskunftsverweigerung kein Recht, zu erfahren, ob und zu welchem Zweck Daten über ihn im US-System gespeichert sind.
Alles in allem entspreche das beschlossene Abkommen nicht dem vorgegebenen Datenschutzniveau der EU-Grundrechtcharta und den EG-Datenschutzrichtlinien, so Peter Schaar.
Quellen:
Süddeutsche Zeitung