BMI gibt neue Version des DSAnpUG-EU zur Anhörung durch die Verbände bekannt

Das BMI hat einen zweiten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 des EU-Parlaments und des EU-Rats vom 27. April 2016 („EU-Datenschutz -Grundverordnung/ EU-DSGVO“) und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vorgelegt (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU).

Bereits im August 2016 hatte das BMI einen ersten Entwurf für die Umsetzung der EU-DSGVO in deutsches Recht mit dem Arbeitstitel „Allgemeines Bundesdatenschutzgesetz/ ABDSG“ vorgelegt, der nach heftiger Kritik von Verbänden, Datenschützern und auch von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, heftig kritisiert und daraufhin im September 2016 zurückgenommen wurde.

Die neue Version liegt jetzt zur Anhörung in den Verbänden.

Die EU-Verordnung (EU) 2016/679 löst ab 25. Mai 2018 die Europäische Datenschutzrichtlinie „Richtlinie 95/46/EG“ aus dem Jahr 1995 ab. (js)

Quellen:

Pressemitteilung des DVD:
BMI veröffentlicht „DSAnpUG-EU“ – Version vom 23.11.2016