Unerfreuliche Post: Aufsichtsbehörde überprüft Berliner Webseiten-Betreibende

Berliner Unternehmen aufgepasst: Sollte in den nächsten Tagen ein Schreiben der Berliner Datenschutzaufsicht in Ihrem Briefkasten stecken, besteht Handlungsbedarf!

Mit ihrer Pressemitteilung vom 09.08.2021 informierte die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk über eine Kontrollaktion von Webseiten Berliner Unternehmen. Gegenstand der Überprüfung sind rechtswidrige Tracking-Prozesse. Laut der Pressemitteilung erreichen die Aufsichtsbehörde vermehrt Hinweise und Anregungen zu „anhaltenden Defiziten beim Einsatz von Tracking-Techniken und Drittdiensten auf Webseiten“. Daher sollen im ersten Aufschlag 50 Unternehmen, die mangelhafte Cookie Banner einsetzen, besonders sensible Daten verarbeiten oder besonders viele Nutzer haben, überprüft werden. Die Aktion ist dabei branchenübergreifend angelegt.

Rechtswidriges Tracking

Im Zuge der Kontrolle hat die Aufsicht die Datenströme der betroffenen Webseiten dokumentiert und geprüft, ob für das durchgeführte Tracking eine Rechtsgrundlage besteht. Häufig war das Ergebnis, dass die erforderliche Einwilligung nicht rechtskonform eingeholt wird oder aber die Ablehnung des Trackings weitaus schwieriger gestaltet ist als die Einwilligung. Dabei geht es vornehmlich um das sogenannte Nudging – also die derartige Gestaltung des Cookie Banners, dass der Nutzer automatisch eher dazu tendiert einzuwilligen. Die Berliner Beauftragte spricht von einer eindeutigen Rechtslage in diesem Fall und sagt hierzu: „Wie die Webseitenbetreibenden bei solch einer Gestaltung nachweisen wollen, dass die Nutzer*innen freiwillig und informiert zugestimmt haben, ist mir ein Rätsel.“

Zweite Chance

Die gute Nachricht ist, dass es sich bei den Schreiben erst einmal um eine Aufforderung handelt, das rechtswidrige Tracking abzuschalten und in Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen zu bringen. Daraufhin soll eine zweite Überprüfung der Webseiten erfolgen. Hat sich innerhalb der angegebenen Frist nichts geändert, soll es laut Ankündigung der Aufsichtsbehörden zu förmlichen Prüfverfahren kommen. Ein solches Verfahren kann dann zu einer Anordnung oder einem Bußgeld führen.

Erhalten Sie in den nächsten Tagen also einen Brief der Aufsichtsbehörde, sollten Sie umgehend mit Ihrer/m Datenschutzbeauftragten Kontakt aufnehmen und Ihre Trackingmaßnahmen kritisch überprüfen.