Warnung vor Faxen der „Datenschutz-Auskunftzentrale“

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) hat Unternehmer vor Faxen einer sogenannten „Datenschutz-Auskunftzentrale“ gewarnt. Auf den ersten Blick erweckt das Schreiben, das zahlreiche Firmen, Kanzleien und Vereine bekommen haben, den Eindruck, dass die Empfänger aus datenschutzrechtlichen Gründen verpflichtet wären, das beigefügte Antwortformular unterschrieben zurückzusenden. Tatsächlich, so die IHK, wird damit allerdings ein Vertrag mit drei Jahren Laufzeit und Kosten von rund 500 Euro netto pro Jahr abgeschlossen. Als Gegenleistung sollen Unternehmen von der selbsternannten „Datenschutz-Auskunftzentrale“ Informationsmaterial, Arbeitshilfen und Vorlagen zur Umsetzung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhalten. Ob diese versprochenen Leistungen den Gesamtbetrag wert sind, ist zweifelhaft.

Die Faxe bzw. Schreiben sollten daher am besten ignoriert werden.

Die IHK rät Unternehmen in ihrer Pressmitteilung daher, besonders aufmerksam zu sein und Mitarbeiter sowie deren Urlaubsvertretungen entsprechend zu informieren. Vor allem Existenzgründer und Kleinunternehmer wüssten oft nicht, dass sie kein gesetzliches Widerrufsrecht haben und es daher meist nur schwer möglich ist, sich von einmal abgeschlossenen Verträgen wieder zu lösen, warnt sagt IHK-Jurist Andreas Kinski. Betroffene, die bereits unterschrieben haben, unterstütze die IHK aber ebenfalls mit Tipps zum weiteren Vorgehen. (fl)

Quelle:

Presseinformation der IHK Lüneburg-Wolfsburg vom 1. Oktober 2018