IHK-Aufbauseminar „Novellierung des Datenschutzrechts 2009

Mit der Verabschiedung der DSB-Novellen I bis III wurde das bundesdeutsche Datenschutzrecht verschärft. Aus diesem Anlass hat die IHK-Potsdam das Aufbauseminar „Novellierung des Datenschutzrechts 2009“ neu in das Programm aufgenommen. Dieses Zusatzseminar vermittelt in kompakter Form die wesentlichen Änderungen, die für die betriebliche Datenschutzpraxis mit Wirkung vom 01.09.2009 an rechtskräftig sind.

Termine: 06. November und 11.Dezember 2009

Aufbauend auf der seit 2005 bestehenden sehr erfolgreichen Zusammenheit zwischen procado und der IHK-Potsdam wurde der Geschäftsführer der procado GmbH, Marco Tessendorf, auch für diesen Datenschutzkurs als Dozent engagiert. Wir laden Sie hiermit recht herzlich zum IHK-Aufbauseminar „Novellierung des Datenschutzrechts 2009“ ein.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen zum Seminar wie die Schulungsinhalte, Veranstaltungszeit und -ort sowie die Teilnahmekosten der Seminarankündigung unserer Website.

Datenschutz aktuell… hätten Sie es gewusst?


Paragraph § 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke (BDSG)

  • Sind E-Mailings unter Verwendung eigener Kundendaten zu Werbezwecken nach neuem Datenschutzrecht zulässig?
  • Sind E-Mailings an potenzielle Interessenten per Kaltakquise nach neuem Datenschutzrecht zulässig?
  • Ist die Verwendung von „Listendaten“ für eigene Marketingaktionen auch weiterhin ohne Zustimmung erlaubt?

Paragraph § 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten (BDSG)

  • Bei welcher Art von Datenschutzpannen müssen Sie als Unternehmen eine öffentliche Bekanntmachung des Vorfalls veranlassen?
  • In welcher Form sind der Betroffene, die Öffentlichkeit und die Aufsichtsbehörde zu informieren?
  • Welche Bußgelder drohen bei Nichtbeachtung der Informationspflicht?

Paragraph § 11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag (BDSG)

  • Fallen IT-Serviceverträge, die externe Lohnbuchhaltung oder die Beauftragung von Marketingagenturen zur Durchführung von Werbemaßnahmen auch unter die Auftragsdatenverarbeitung?
  • Obliegt die Verantwortung für die datenschutzkonforme Abwicklung von Geschäftsprozessen dem Auftraggeber oder dem Auftragnehmer?
  • Welche Pflichten ergeben sich aus dem Vertragsverhältnis für Auftraggeber?
  • Welche inhaltlichen Mindestanforderungen werden an die Vertragsgestaltung gestellt?

Ihr Datenschutzwissen auf dem Prüfstand
Im § 4f wird gefordert, dass Sie als betrieblicher Datenschutzbeauftragter über die „erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit“ zur Ausübung Ihrer Position verfügen müssen. Seit dem 01.09.2009 ist auch Ihr Recht auf Fort- und Weiterbildung im § 4f verbrieft.
Die stetige Aktualisierung des Fachwissens ist auch im Datenschutzrecht die Grundlage einer qualitativ guten Arbeit, die die Anerkennung bei Ihren Vorgesetzen und ggf. der Aufsichtsbehörde findet. Nutzen Sie Ihr Recht auf Weiterbildung und bringen Sie Ihr Datenschutz-Fachwissen auf den neuesten Stand!