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Von der Beratung bis zum externen Datenschutzbeauftragten
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) kommen neue Spielregeln auf Unternehmen zu.
Verschärft haben sich die Melde- und Benachrichtigungspflichten gegenüber den Datenschutz-Aufsichtsbehörden, insbesondere bei Datenpannen (sog. „data breaches“). Unternehmen müssen betroffene Personen umfassender und verständlicher als bisher über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten informieren, z.B. in den Datenschutzerklärungen. Auch die Auskunftsrechte der betroffenen Personen wurden deutlich gestärkt. Hinzu kommen umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten für das verantwortliche Unternehmen und die Auftragsverarbeiter, die es gerade in größeren Unternehmen oder bei umfangreichen Projekten unumgänglich machen, eine effektive Datenschutz-Compliance-Struktur aufzubauen, bzw. die bestehende anzupassen.
Die neuen Vorgaben betreffen auch die Auftragsdatenverarbeitung (jetzt: „Auftragsverarbeitung“), den Arbeitnehmerdatenschutz und den Bußgeldrahmen.
Wir unterstützen Sie mit dem nötigen Fachwissen und langjähriger Erfahrung bei der Umsetzung der neuen Regeln in Ihrem Unternehmen. Auf der Grundlage Ihres konkreten Unterstützungsbedarfs stimmen wir den Umfang der Datenschutzberatung im engen Dialog mit Ihnen ab. Für eine realistische Aufwandsabschätzung erfassen wir vorab Informationen zu Ihrem Unternehmen und unterbreiten Ihnen auf dieser Basis ein individuelles Angebot.
Bei der Stellung des Datenschutzbeauftragten entschied der deutsche Gesetzgeber, die bisher geltenden Regeln im BDSG beizubehalten. Unternehmen in Deutschland haben auch nach neuem Recht einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, „soweit sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen“ (§ 38 BDSG-neu). Die neben dem nationalen Recht zusätzlich geltende DSGVO erlegt dem Datenschutzbeauftragten umfassende Überwachungspflichten auf. Dies bedeutet in der Praxis, dass sowohl der Arbeitsaufwand als auch die Verantwortung eines Datenschutzbeauftragten erheblich zunehmen. Hier können wir Sie und Ihre Mitarbeiter entlasten: Mit der Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten durch uns bieten wir Ihnen eine Möglichkeit, diese Pflichten für Ihr Unternehmen zu erfüllen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Das Beratungsteam von procado besteht derzeit aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Erfahrungen aus über 10 Jahren Beratungstätigkeit. Als IT-Systemhaus mit langjähriger Erfahrung im Netzwerk- und Telekommunikationsbereich verfügen wir über erstklassiges IT-Know-how, welches wir in Verbindung mit den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten des Datenschutzes bei der Entwicklung und Optimierung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen gewinnbringend einsetzen. Nicht zuletzt verdanken wir unser vielseitiges Datenschutz-Wissen auch unserem breit aufgestellten Kundenstamm: Kunden aus den unterschiedlichsten Branchen und Bereichen wie Produktion, Logistik, Pharmazie, Verkehrsplanung, Energieversorgung, Softwareentwicklung, Medien, Verlage, Callcenter aber auch soziale Träger, Museen und Behörden schenken uns seit 2005 ihr Vertrauen und haben unseren Blick für die jeweiligen Anforderungen und datenschutzrechtlichen Besonderheiten geschärft.
Weitere Informationen zu unserer Arbeit sowie die Checkliste „Kostenkalkulation/eDSB“ können Sie über unser Kontaktformular anfordern. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung.