Fachkunde des Datenschutzbeauftragten/ Anforderungen
Der Datenschutzbeauftragte muss nach § 4f Abs. 2 (BDSG) zur Erfüllung seiner Aufgaben die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen, anderenfalls ist seine Bestellung unwirksam. Die laut BDSG geforderte Fachkunde wird dabei an dem "Schutzbedarf der personenbezogenen Daten", die das Unternehmen erhebt oder verwendet und am "Umfang der Datenverarbeitung" des Unternehmens gemessen.
Die geforderte Fachkunde des Datenschutzbeauftragten bezieht sich auf ein weites Tätigkeitsfeld. So muss er über ausreichende technische und juristische Fachkenntnisse verfügen und einen guten Überblick über die innerbetrieblichen Prozesse besitzen.
Mit der Verabschiedung der Datenschutznovelle II wurde die Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch einen erweiterten Kündigungsschutz und durch Anspruch auf Fort- und Weiterbildung gestärkt. Die gesetzlichen Neuerungen sind mit Wirkung vom 01.09.09 rechtsgültig. Detaillierte Informationen finden Sie im Lexikon-Beitrag "betrieblicher Datenschutzbeauftragter/ Rechte".

Technische Kenntnisse
Der DSB muss über Grundkenntnisse der automatisierten Datenverarbeitung, der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie im Bereich der IT-Sicherheit verfügen.
Rechtliche Kenntnisse
Der DSB muss die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beherrschen und sonstige datenschutzrelevante Rechtsvorschriften kennen (z.B. Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz/AGG; Telemediengesetz/TMG; Melderechtsgesetz/MRG; Telekommunikationsgesetz/TKG etc.).
Kenntnis der innerbetrieblichen Prozesse
Der DSB muss die innerbetrieblichen Prozesse kennen und die datenschutzrelevanten Schnittstellen identifizieren können. Neben den Kenntnissen der Aufbau- und Ablauforganisation muss er über Revisionskenntnisse und allgemeine betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse verfügen.
procado als externer Datenschutzbeauftragter
procado verfügt über weitreichende Erfahrungen im Aufbau bzw. in der Betreuung der Datenschutzorganisation für kleine und mittlere Unternehmen aus den Branchen Dienstleistung, Medien und Produktion. Zugeschnitten auf die besonderen Anforderungen im Gesundheitswesen bietet procado die Dienstleistung "externer Datenschutzbeauftragter für medizinische Einrichtungen", z.B. Pflegedienste und Arztpraxen, an.
Weitere Informationen: siehe Datenschutz-Lexikon
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter/ Bestellung
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter/ Rechte
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter/ Verantwortung