An den betrieblichen Datenschutzbeauftragten werden hohe fachliche Anforderungen mit Schnittstellenwissen aus den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit und Betriebswirtschaft gestellt. Nicht immer steht im Unternehmen ein geeigneter Mitarbeiter zur Ausübung dieser Position zur Verfügung. Erschwerend kommt hinzu, dass Geschäftsführer und leitende Angestellte aus dem Personalbereich und der IT-Abteilung mit der Übernahme dieser Funktion in einen Interessenskonflikt geraten könnten und daher zur Ausübung dieser Aufgabe vom Gesetzgeber als ungeeignet beschrieben werden.
Die Einarbeitung eines Mitarbeiters mit einem Teilwissen aus dem geforderten Aufgabenkomplex eines Datenschutzbeauftragten ist mit Kosten für die Ausbildung bzw. Weiterbildung, mit Kosten für die Einarbeitungszeit und mit der Bindung von Mitarbeiterressourcen verbunden.
Für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten sprechen daher insbesondere folgende Aspekte:
-
Die Kosten für den externen Datenschutzbeauftragten sind durch ein definiertes Zeitbudget kalkulierbar.
-
Es fallen keine Nebenkosten z. B. für die Weiterbildung an.
-
Der externe Datenschutzbeauftragte ist kurzfristig verfügbar und schwerpunktmäßig einsetzbar.
-
Der externe Datenschutzbeauftragte verfügt über eine hohe Fachkunde und ausreichend Praxiserfahrung aus Randgebieten.
-
Die Vertragslaufzeit ist flexibel, d.h. innerhalb der üblichen Kündigungsfristen kann der Auftraggeber den Anbieter wechseln.
Weitere Informationen: siehe Datenschutz-LexikonBetrieblicher Datenschutzbeauftragter/ BestellungBetrieblicher Datenschutzbeauftragter/ RechteBetrieblicher Datenschutzbeauftragter/ Verantwortung