Personenbezogene Daten laut § 3 Abs. 1 (BDSG) sind:
- Einzelangaben
- über persönliche oder sachliche Verhältnisse
- einer bestimmten oder bestimmbaren
- natürlichen Person.
Daten von juristischen Personen (GmbH, Aktiengesellschaften, Genossenschaft, e.V. usw.) fallen also nicht unter diese Definition und unterliegen keinem Schutz durch das BDSG. Die einzige Ausnahme stellen GmbHs dar, bei der der Gesellschafter und Geschäftsführer identisch ist und das Unternehmen aus einer einzigen Person besteht.
Personenbezogene Daten im Sinne des BDSG sind:
Einzelangaben:
Einzelangaben sind Informationen, die geeignet sind, eine einzelne Person zu identifizieren. Dazu zählen z.B. Name, Ausweis-Nr., Telefon-Nr. oder E-Mail- Adresse.
Angaben über persönliche Verhältnisse:
Darunter fallen Angaben wie Anschrift, Familienstand, Geburtsdatum, Konfession, Zugehörigkeit zu Vereinigungen, Gewerkschaften oder Parteien, Krankheiten und arbeitsrechtliche Beurteilungen.
Besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3, Abs. 9 BDSG):
Darunter fallen Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.
Angaben über sachliche Verhältnisse:
Darunter fallen Angaben wie Einkommen, Besitzverhältnisse (auch mittelbar z.B. durch Kreditkartennummer, Autokennzeichen etc.) sowie Besteuerungsmerkmale, Versicherungen, Vertragskonditionen.
Einzelangaben zu einer bestimmten Person:
"Bestimmt" ist eine Person dann, wenn sich aus dem Inhalt oder dem Zusammenhang der Daten unmittelbar ein Bezug zu einer einzelnen Person herstellen lässt.
Einzelangaben zu einer bestimmbaren Person:
"Bestimmbar" ist eine Person dann, wenn sich aus dem Inhalt oder dem Zusammenhang der zur Verfügung stehenden Informationen ein Bezug zu einer einzelnen Person ohne unverhältnismäßigen Aufwand herstellen lässt. Darunter fallen bspw. auch IP-Adressen oder Bankkontennummern, auch wenn der Personenbezug auf den ersten Blick nicht erkennbar ist.
Keine personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG sind:
Daten, die so anonymisiert worden sind, dass ein Personenbezug nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft herstellbar ist.