02.08.2011 Das elektronische Entgeltnachweis-Verfahren ELENA soll eingestellt werden

Rss-Feed abonnieren

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium einigten sich im Juli 2011 darauf, dass das umstrittene ELENA-Verfahren schnellstmöglich eingestellt werden soll. Das ELENA-Projekt befindet sich seit Anfang 2010 in der ersten Umsetzungsphase. Arbeitgeber sind seit diesem Zeitpunkt gesetzlich verpflichtet, die Einkommensdaten ihrer Arbeitnehmer (wie z.B. Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Bruttoeinkommen, SV- und Lohnsteuerbeiträge etc.) an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung (ZSS) zu übermitteln. 

Der ursprünglich für 2012 geplante Start für die zweite Projektphase wurde auf 2014 verschoben. Ab diesem Zeitpunkt sollte die Beantragung von staatlichen Leistungen (wie z.B. Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld) durch den Betroffenen beim jeweiligen Amt mit Hilfe einer Signaturkarte erfolgen, wobei die bearbeitende Stelle (Behörde) die zur Bearbeitung erforderlichen Daten elektronisch von der Zentralen Speicherstelle (ZSS) abrufen sollte.

Mit der Begründung, dass die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für das ELENA-Projekt in diesem Zeitraum nicht umsetzbar sind, wurde das Projekt nun als gescheitert erklärt. Aus datenschutzrechtlicher Sicht kann das ELENA-Verfahren nur gesetzesform umgesetzt werden, wenn jeder Teilnehmer (Betroffener sowie abrufende Stelle/ Behörde) über eine Signaturkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur verfügt. Diese Voraussetzung ist nicht in dem gegebenen Zeitrahmen erfüllbar. Trotz aller Bemühungen ist abzusehen, dass sich die für das ELENA-Verfahren zwingend erforderliche Signaturkarte nicht flächendeckend verbreiten wird. Mit dem "Aus" des Projekts erklärt die Bundesregierung, dass sie dafür Sorge tragen wird, dass "die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden". Einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zufolge wird dazu in Kürze ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt.


Quellen:

Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/ELENA-Verfahren

Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=424742.html

Heise
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Elena-Der-elektronische-Gehaltsnachweis-kommt-in-den-Schredder-1281341.html


News

In einer Pressemitteilung vom 15.09.2011 gab der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar bekannt, dass Webseitenbetreiber ... weiter
Der NRW-Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper hat gegen die Easycash GmbH ein Bußgeld in Höhe von 60.000 EUR verhangen. Der NRW-Datenschutzbeauftragte begründet ... weiter
Der Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) vom 19.08.2011 ist zu entnehmen, dass die Aufsichtsbehörde in ... weiter
Das Bundeswirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium einigten sich im Juli 2011 darauf, dass das umstrittene ELENA-Verfahren schnellstmöglich eingestellt werden ... weiter
Der US-Branchendienst ZDNet berichtete, dass Anbieter von Cloud-Dienstleistungen, die ihren Firmenstammsitz in Amerika haben, zur Einhaltung der dortigen Gesetze ... weiter
 
Einen Überblick über aktuelle Fachbücher vom Datakontextverlag zum Datenschutz finden Sie hier. ...weiter
© procado Consulting, IT- & Medienservice GmbH Kontakt | AGB | Impressum | Home Adjustment CMS