07.09.2010 Kabinettsbeschluss zum Arbeitnehmer-Datenschutz

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Das Kabinett hat am 25.8.2010 nach den Datenschutzskandalen der letzten 2 Jahre den Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz verabschiedet. Ziel ist es, den Datenschutz von Arbeitnehmern zu stärken. Die Beschäftigten sollen künftig besser gegen Überwachung am Arbeitsplatz geschützt werden. 
Nach Meinung des Hauptgeschäftsführers der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, müsse der Entwurf nachgebessert werden. Sein Kritikpunkt ist u. a. das Erschweren von Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung. Er bezeichnet den Entwurf als schwammig, beispielsweise hinsichtlich der Formulierungen, wann der Arbeitgeber Einblick in das E-Mail-Postfach des Mitarbeiters nehmen kann. Auch nach Ansicht des linken Politikers Jan Korte seien Verbesserungen des derzeitigen Entwurfs nötig, um „den Regelungen auch tatsächlich Wirkung zu verleihen“. Hingegen bezeichnete  Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU) den Entwurf als ausgewogenen „Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen“ der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Voraussichtlich wird sich der Bundesrat im Oktober mit dem Entwurf auseinandersetzen.

Quellen: 
Spiegel
net-tribune
beck-aktuell

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