22.06.2010 Die Europäische Union genehmigt den Zugriff auf Bankdaten durch die USA

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Die Innenminister der Europäischen Union stimmten dem Abkommen mit den USA zur Einsicht auf Bankdaten des globalen Bankdienstleisters Swift zu. Swift – eine internationale Genossenschaft der Geldinstitute - wickelt rund 15 Millionen Transaktionen zwischen über 8300 Geldinstituten weltweit ab und koordiniert Transaktionen zwischen Banken, Börsen, Brokerhäusern und anderen Finanzinstituten. Das Abkommen wurde in einem ersten Entwurf bereits im Februar 2010 mit großer Mehrheit wegen schwerwiegender datenschutzrechtlicher Bedenken abgelehnt. 
Dieses neue Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA schafft eine neue Rechtsgrundlage, so dass US-Terrorismusfahnder zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung auch zukünftig auf die Swift- Zahlungsdaten zugreifen können.
Notwendig wurde dieses neue Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, weil der Swift Server mit den europäischen Zahlungstransferdaten zum Jahresende aus den USA in die Niederlande zieht und somit europäisches Datenschutzrecht gilt. 
Gemäß dem neuem Entwurf soll das verabschiedete Abkommen einige Datenschutzanforderungen der EU aufgreifen, wie beispielsweise eine klare Zweckbindung der Verwendung der Daten sowie das Recht auf Einsicht und gegebenenfalls Korrektur und Löschung falscher Angaben Betroffener. Eine elektronische Abfrage ist auch ohne richterliche Genehmigung möglich und die den USA zustehenden Daten seien unbestimmt. 
Nach Meinung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar erfüllt der neue Abkommensentwurf nicht die datenschutzrechtlichen Mindestanforderungen. Insbesondere sei unbefriedigend, so Schaar, dass weiterhin sehr umfangreiche Daten, die ganz überwiegend des Terrorismus unverdächtige und unschuldige Personen betreffen, in die USA gelangen und regelmäßig fünf Jahre gespeichert bleiben.

Quellen: 
heise online


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