procado Consulting  Datenschutz : Prüfungen - Audits

Auftragsdatenverarbeitung nach §11 BDSG


Audit


Auditierung der Datenverarbeitung im Auftrag nach §11 BDSG durch procado


procado bietet die Durchführung eines Audits zur Überprüfung bestehender Auftragsdatenverhältnisse unter Beachtung der Vorgaben des § 11 Abs. 2 BDSG wie folgt an. 


Leistungsbeschreibung:

  • Überprüfung der Verträge nach §11 BDSG
  • Überprüfung der IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepte (sofern für die Auftragsdatenverarbeitung relevant)
  • Überprüfung der Umsetzung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend der Anlage zu §9 Satz 1 BDSG
  • Identifikation von Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen
  • Erstellung eines Reports mit Maßnahmenempfehlungen
  • Definition von Zielen, Zuständigkeiten und Zeitrahmen für die Umsetzung
  • Ausstellung eines Zertifikats


Durchführung eines Audits für Auftraggeber:
Das Angebot 2 richtet sich an Unternehmen, die als Auftraggeber Dienstleistungen nach §11 an einen externen Auftragnehmer abgeben. Sie sind laut §11 BDSG dazu verpflichtet, ihren externen Geschäftspartner sorgfältig auszuwählen (Anlage zu §9 BDSG) und die Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß den Anforderungen des §11 BDSG abzuschließen. Den Auftraggebern obliegt eine Kontrollpflicht beim Auftragnehmer und die Pflicht, diese Kontrollen zu dokumentieren.


freiwillige Auditierung für Auftragnehmer:
Das Angebot 1 richtet sich an externe Dienstleister, die als Auftragnehmer gegenüber ihren Auftraggebern den Nachweis der Einhaltung der Datenschutzvorgaben nach §11 BDSG anstreben. Mit diesem Nachweis verfolgt der Auftragnehmer das Ziel, das Vertrauen des Auftraggebers in das Geschäftsverhältnis zu stärken. Außerdem kann die freiwillige Zertifizierung einen Wettbewerbsvorteil für den Auftragnehmer darstellen, da er gegenüber dem Auftraggeber "proaktiv" die Einhaltung der Datenschutzvorschriften belegt. Die Verantwortung für die Auftragsdatenverarbeitung selbst - wie im §11 BDSG beschrieben - verbleibt jedoch beim Auftraggeber.


Weitere Informationen: 

Verschärfung der Auflagen für Auftragsdatenverhältnisse seit 01.09.2009

typische Beispiele für eine Datenverarbeitung im Auftrag


Erstellung eines individuellen Angebots:
Bitte fordern Sie weitere Informationen oder Produktbroschüren an bzw. teilen Sie uns Ihren Wunschtermin für eine persönliche telefonische Beratung mit. Im Anschluss erstellen wir gerne ein individuelles, auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot zur Auditierung der Geschäftsprozesse nach § 11 BDSG.
Unser Datenschutzteam steht Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. 

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